So ein toter Vogel ist wirklich kein schöner Anblick. Und auch wenn uns dieser auf die eine oder andere Art berührt, sollten beim Umgang mit so einem Fund folgende Regeln beachtet werden:

1. Niemals mit bloßen Händen berühren!
Selbst bei einer offensichtlichen Todesursache, wie dem Tod im Straßenverkehr oder tödlichen Verletzungen durch ein Raubtier, könnte es sich um ein krankes Tier handeln oder Krankheiten des Räubers übertragen. Um eine Übertragung von Krankheiten zu vermeiden, sollten zum Aufheben des Tieres (Einmal-)Handschuhe oder eine Plastiktüte verwendet werden. Notfalls reicht auch ein Stock. Die Dinge, die den Vogel berührt haben, danach entsorgen.
2. Beseitigung
Wenn das tote Tier auf dem eigenen Grundstück liegt und nicht dem Jagdrecht unterliegt, darf man es selbst beseitigen. Es kann entweder im Restmüll entsorgt oder vergraben werden. Beim Vergraben sollte auf genügend Abstand zum Nachbarn und öffentlichen Straßen geachtet werden und mind. einen halben Meter tief erfolgen. Das Vergraben toter Tiere in Wasserschutzgebieten ist allerdings grundsätzlich verboten, auch wenn es das eigene Grundstück ist. Dasselbe gilt auch für Haustiere, wie Ziervögel. Das Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen z.B. hat ein Merkblatt für die Entsorgung von toten Haustieren herausgegeben.
3. Meldung

Wenn wiederholt tote Vögel an derselben Stelle oder gleich mehrere tote Vögel mit einmal gefunden werden, dann sollten diese gemeldet werden. Auch bestimmte Vogelarten, bei denen in den letzten Jahren eine erhöhte Mortalität aufgetreten ist, wie Amsel, Grünfink und neuerdings auch den Feldsperling. Da hierbei oft Krankheiten die Todesursache sind, sollte man beim Umgang mit dem toten Tier besonders vorsichtig sein. Infos hierzu findet man bei den zuständigen Behörden oder auf der Homepage des NABU Deutschland.
Tot aufgefundene Vögel, die dem Jagdrecht unterliegen, sollten beim örtlichen Jäger, dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei gemeldet werden. Welche Vögel das betrifft, könnt ihr hier unter dem Abschnitt ‚Gesetzliche Regelungen‘ nachlesen. Da diese Tiere auch nicht einfach mitgenommen werden dürfen, kümmern sich diese Stellen dann auch um die Beseitigung. Das Land Sachsen hat ein Informationsblatt zusammengestellt, was beim Fund von totem Wild (also dem Jagdrecht unterliegenden Tieren) zu tun ist.
Grundsätzlich kann beim Fund von toten Vögeln auf öffentlichen Straßen und Plätzen die örtliche Gemeinde oder Polizei benachrichtigt werden. Diese beauftragen dann eine Tierkörperbeseitigungsanstalt.
Hinweis zu Vogeltränken und Futterstellen
Vogeltränken und Futterstellen im Sommer sind zwar lieb gemeint und vor allem Badestellen verschaffen den Vögeln an sehr warmen Tagen eine wohltuende Abkühlung, doch leider können diese Stellen dabei auch ein Hotspot für die Verbreitung von Krankheiten sein. Selbst das tägliche Reinigen reicht da leider nicht aus. Denn diese Stellen bleiben dann trotzdem noch Sammelpunkte für die Vögel. Und sobald ein kranker Artgenosse dabei ist, sind sie nicht mehr vor einer Ansteckung geschützt.